Eine Firma in Stutensee bildet dankenswerterweise einen Flüchtling aus. Jetzt hat das Verwaltungsgericht, in letzter Instanz, den Widerspruch des Geflüchteten gegen seinen negativen BAMF-Bescheid abgewiesen. Weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Die ausbildende Firma und der Geflüchtete sind entsetzt. Die ortsansässige Firma macht den Fall in den sozialen Netzwerken bekannt und verkündet die drohende Abschiebung. Ein wahrer Hype entsteht. Tausende Stellungnahmen, zu einem großen Teil von Unwissenheit, Halbwahrheiten und Lügen geprägt, werden gepostet. Selbst örtliche Politiker und Amtsträger meinen sich in facebook äußern zu müssen. Die regionale und überregionale Presse nimmt ebenfalls zu dem Fall Stellung. Der Lebenslauf, die Fluchthintergründe, persönliche Daten und Foto des jungen Mannes werden der Öffentlichkeit preisgegeben. Wo bleibt da der Datenschutz? Leider lesen auch Flüchtlinge, was in den sogenannten „sozialen“ Medien abgebildet ist. Seit der Veröffentlichung in diesen Netzwerken, habe ich alle Hände voll zu tun, „unsere“ betroffenen Flüchtlinge zu beruhigen und davon zu überzeugen, dass sie nicht abgeschoben werden.
Das alles war nicht notwendig und ist weit über das Ziel hinausgeschossen. Wir müssen unbedingt zu Sachlichkeit zurückkommen. Ein großer Teil der Flüchtlinge erhält einen negativen Bescheid im Anerkennungsverfahren. In diesen Bescheiden wird der Flüchtling, sozusagen per Textbaustein, angewiesen innerhalb 30 Tagen unser Land zu verlassen. Erst danach könnte es theoretisch zur Abschiebung kommen. Es ist also genug Zeit zu reagieren.
Nach dem negativen Abschluss des Asylverfahrens wird der/die Geflüchtete vom Regierungspräsidium (höhere Ausländerbehörde) aufgefordert, seine Identität nachzuweisen. Das heißt er muss ein Dokument seines Heimatlandes vorlegen, z. B. einen Pass/Passersatz o.ä., das ihn identifiziert. Wenn er das hat, kann ein Flüchtling in Ausbildung, wie im vorliegenden Fall, eine Ausbildungsduldung beantragen, die in der Regel gewährt wird. Von Abschiebung keine Spur! Warum der Geflüchtete und insbesondere sein Ausbildungsbetrieb davon nichts wussten, entzieht sich meiner Kenntnis. Das sind ganz normale Vorgänge für die man kein facebook oder die Mithilfe von Bundes- und Landtagsabgeordnete benötigt. Wir haben in Stutensee etliche gleichgeartete Fälle, die wir ohne diesen medialen Hype, der zu Lasten der Geflüchteten geht, lösen.
Es gibt in Stutensee ein hervorragendes Integrationsmanagement, bei der Stadt kompetente Intergrations- und Flüchtlingsbeauftragte, sowie eine ausgezeichnete Ausländerbehörde. Zudem hat die Flüchtlingshilfe Stutensee e.V. entsprechende Erfahrungen und kann und wird neutral Hilfe leisten. Weitere Auskünfte und Hinweise zum Thema Arbeit/Geflüchtete gibt es beim LRA Karlsruhe Amt für Integration Tel. 0721/936-77080. Alle diese Institutionen kooperieren eng und vertraulich im Sinne und für die Flüchtlinge.
Ich bitte alle darum, Ehrenamtliche, Arbeitgeber und sonstige Privatpersonen, die Geflüchtete betreuen, nicht eigenmächtig und ohne Kenntnis der Sach-und Rechtslage, zu handeln. Das ist in der Regel nachteilig für den/die Geflüchteten.
Bitte wenden Sie sich unbedingt, und zwar in der genannten Reihenfolge, an den/die zuständigen Intergrationsmanager*in, die ortsansässige Ausländerbehörde, das Familienbüro der Stadt oder an die Flüchtlingshilfe Stutensee e.V. Mobil 0151/57396656,
Heinz Maier, 1. Vorsitzender Flüchtlingshilfe Stutensee e.V.